Man stelle sich mal Folgendes vor: Ich stehe irgendwo in der Stadt und direkt vor meinen Augen schlitzt jemand einem anderen mit dem Messer die Kehle auf. Auf meinen Einwand, daß das so nicht gehe, wird mir geantwortet, daß er das jeden Tag so macht und daß ich ja schließlich kein Blut auf die Hosen bekommen habe und deshalb wohl kaum ein Recht habe, mich zu beschweren.
Schwachsinnsidee?! Wohl kaum! …na ja, ich gebe zu, daß das Delikt etwas weniger blutrünstig war, aber der Grundtenor der Rechtfertigung war derselbe.
So stand ich heute als Erster am Ersatzhalteplatz Fetscherplatz. Dessen Situation kann man sich auf Google-Earth anschauen, wenn man diese Koordinaten reinkopiert: 51°02’47.21″ N 13°46’12.15″ O . Der Halteplatz beginnt an der Ecke Nikolaistr. – Reißigerstr. Richtung Osten und endet am Halteverbotsschild.
Kurz nachdem ich auf die erste Position gerückt war, kam ein roter Kleinwagen eines Pflegeanbieters und rangierte sich direkt vor mir ein. Normalerweise wäre dagegen nichts zu sagen, nur stand er zwangsläufig im Halteverbot und außerdem direkt in meinem Ausfahrt-Wendekreis. Ab hier lief es ähnlich wie oben beschrieben: Auf meine Beschwerde über sein Manöver antwortete er, daß er das jeden Tag mache und er mich ja auch nicht behindert. Um mir das zu beweisen, ging er nach hinten und dirigierte mein Rückwärtsstoßen, da ich tatsächlich gerade einen Auftrag erhalten hatte. Daß ich Rückfahrsensoren drin habe, muß ich ihm ja nicht unbedingt sagen.
Lassen wir uns das Ganze doch einfach noch mal durch den Kopf gehen: Daß ich behindert werde, negiert er, hilft aber gleichzeitig beim Ausparken. Behindert er also doch – oder wie oder was? Daß er im absoluten Halteverbot steht, interessiert ihn auch nicht, denn er macht es ja immer, quasi als eine Art Gewohnheitsrecht auf Gesetzesvergehen. Da könnte man ihm doch rein aus Gewohnheit 500 € Bußgeld pro Monat aufdrücken, oder nicht?!
Ob ihn das behindert?