Wie das Leben halt so spielt, hatte ich im September vorigen Jahres das Pech, den neuen Blitzer auf der Radeburger Straße zu verschmecken. Ich hatte es natürlich gemerkt und dann eben auf die offizielle Mitteilung gewartet, um mit bekanntem Aktenzeichen zu bezahlen. Schließlich bin ich ja in Blitzerangelegenheiten ein alter Hase und weiß, wie selbiger läuft.
Leider lief er diesmal recht lange. Eigentlich zu lange! Er lief schließlich so lange, daß der Bußgeldverfahrensbescheid schneller da war als der Ordnungsgeldbescheid. Der war natürlich nochmals um 25 € teurer. Da soll noch mal einer sagen, im Amt wäre man langsam! Im Gegenteil, man ist dort sogar schneller als die Post!
Ich habe natürlich der Klärung wegen im Ordnungsamt angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, daß der Ordnungsgeldbescheid 2mal rausgegangen ist, aber beim ersten Mal zurückkam. Danach wurde er – diesmal mit korrekter Adresse(wurde mir gesagt) – nochmals verschickt, woraufhin er nicht zurückkam. Allein diese Tatsache veranlaßte das Ordnungsamt anzunehmen, daß das Schreiben auch angekommen sei. Oh unheiliger Kinderglaube!
Die ganze Sache ist für mich äußerst mysteriös. Es ist schließlich nicht einzusehen, warum alle bisherigen Schreiben an mich korrekt ankamen, hier allerdings plötzlich eines (oder zwei!) nicht. Wenn nämlich ein erstes Schreiben an die falsche Adresse ging und von dieser zurückgeschickt wurde und dasselbe Schreiben vielleicht nochmals an dieselbe falsche Adresse versandt wurde, dann hätte auch ich als unrichtiger Adressat keinen Bock mehr auf „Amtshilfe“. Ich würde den Brief einfach in die Tonne drücken und die Sache hätte sich erledigt.
Mein offizieller Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hatte schließlich keinen Erfolg. Hierbei ist anzumerken, daß ich nur Einspruch gegen die zusätzlichen Gebühren erhoben habe, nicht aber gegen das Ordnungsgeld! Der Logik, daß einer seine Ordnungsgelder immer ordentlich bezahlt und somit keinen Grund hat, dies plötzlich nicht mehr zu tun, hat sich offenbar maßgeblichen Personen nicht erschlossen. Einen gerichtlichen Einspruch kann ich mir leider aufgrund meiner finanziellen Situation nicht leisten. Nur aus diesem Grund gehe ich diesen Weg nicht. Das hilft zwar dem Recht nicht auf die Füße, aber meinem Gelbeutel. Das hat mich nun gelehrt, daß man in manchen Fällen mit Logik nichts ausrichtet.
Geht es vielleicht mit Satire?
Liebes Ordnungsamt! Entschuldige bitte, daß ich dir Arbeit verursacht habe. Ich weiß, daß du das nicht magst, aber mußt du dir das jedesmal extra bezahlen lassen? Ich kann doch als Taxifahrer auch nicht extra Geld dafür verlangen, daß ich auch tatsächlich am Lenkrad gedreht habe und wir nicht am Baum gelandet sind! Wobei… Wir sind es doch eigentlich, oder?! 😉
Hier stellt sich mir allerdings die Frage: Ist das Ordnungsamt in diesem Moment nicht in der Beweispflicht, dass das Schreiben auch tatsächlich bei Dir angekommen ist? Erzählen kann man viel wenn der Tag lang ist.
Am einfachsten und preiswertesten ist es allerdings garnicht erst zu schnell zu fahren 😉
Was Dich der ganze Spass gekostet hat, haste mit der Fahrt bestimmt nicht verdient. Da mussteste noch paar Touren machen. Haste quasi für Lau gearbeitet.
Merke: Zu schnell bringt nix. 😉
Beim
Ersten mal ist es Lehrgeld, beim
Zweiten mal ein Fehler und ab dem
Dritten mal die eigene Dummheit
klingt komisch, is aber so 🙂
September bis Februar? Das duftet aber sehr nach Verjährung…..
@Steffen
na klar ist zu schnell Mist, aber was war´s wieder?! Ich habe gequatscht! Das mit der Beweispflicht ist ja mein Ärger! Die sagen einfach:“Das ist angekommen und basta!“
@Homi
In der Zeit von drei Monaten sollte nur der Ordnungsgeldbescheid liegen. Der Bußgeldbescheid kommt erst, wenn man nicht zahlt und das kann wesentlich später sein. Wenn man aber nicht zahlt, weil man noch gar keinen Ordnungsgeldbescheid bekommen hat, kann man auch einen Bußgeldbescheid verschicken, oder? 😉
So kann man also, wenn man ersteren abzuschicken vertrieft hat, über zweiteren noch viel mehr Geld einfahren. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt!
die Sache ist ein wenig komplizierter 🙂
Aber ich gehe mal davon aus das du auch der Halter deines Fahrzeuges bist, dann kann wohl die Verjährung wirksam unterbrochen sein mit der Erstellung des Anhörungsbogens. Stell dir vor, du wärest nicht der Fahrzeughalter, und liest dann
http://www.ra-karlbrenner.de/verjaehrung31,33.htm.
Grüße nach DD
Noch ein Nachtrag, da der Vernehmungsbogen, sofern den korrekt in DD, nichtgekommen ist, wer weiss wen das O-Amt als Beschuldigten hatte -> Akteneinsicht via Anwalt.
tja die Sanierung der Albertbrücke und der Umbau der Königsbrücker finanziert sich nicht von aleine…. Lass dir dafür ne Spendenquittung ausstellen, kostet natürlich auch extra 🙂
@Homi & Murks
Alles richtig, aber mir viel zu aufwändig. Wenn ich dereinst vor meinen Schöpfer trete(Kandinski, Picasso?), werde ich mich als finanzieller Retter Dresdens outen! In den Analen… Quatsch! Natürlich in den Annalen (erstere sind ja für´n Arsch) wird stehen: „Angloamerikanische Bomber, die Planwirtschaft und die Treuhand haben Dresden in den
UrinRuin getrieben, Bernd Kahl half der Stadt wieder auf die Beine!“Ja, ich glaube das trifft es am besten!