Mis(s/t)verständnisse

Wie üblich zerpflücke ich an dieser Stelle nicht nur Geschehnisse, die ich selbst erlebte, sondern auch solche, die meiner Teilnahme entgingen. Besonders schön ist es für mich immer dann, wenn mein eigenes Erleben trotzdem irgendeinen Bezug zum Thema hat. So zum Beispiel wie es heute stattfand:
Etwa 3 Sunden vor Feierabend erhielt ich heute einen Bereitschaftsarzt-Auftrag. Eigentlich ein Unding am Freitagnachmittag, aber schließlich ist heute ein sogenannter Brückentag, das ist wie Urlaub auf Abruf! Dementsprechend waren natürlich alle Arztpraxen geschlossen. Auf der Rückfahrt vom letzten Auftrag diskutierte ich mit der Ärztin über Sinn oder Unsinn der verschärften Tauglichkeitskontrolle zum Führerschein für ältere Bürger. Ich war dafür, die Ärztin nicht. Kaum zu glauben war, wie sich das Thema fortsetzen würde und vor allem – in welcher Form!
Um für die nächste Woche nämlich ein Fernsehprogramm zu haben, kaufte ich mir noch zum Feierabend eine „Dresdner Morgenpost“. In dieser dann fand ich dann folgenden Artikel:

Teures Mißverständnis

ZITTAU: Erhobene Hände bedeuten nicht zwangsläufig einen Gruß. Im ostsächsischen Großschönau hat ein 73 Jahre alter Autofahrer die Handzeichen eines Mannes am Straßenrand jedenfalls deutlich mißverstanden. Nach Angaben der Polizei wollte der Winker lediglich seine Gattin mit ihrem Auto aus einer Grundstückseinfahrt herauslotsen Um den Rentner zum Halten zu bewegen, hob er die Hand. Der interpretierte die Geste als Zeichen des Grußes und fuhr weiter, bis es krachte. An beiden Fahrzeugen entstand ein Schaden von etwa 1200 Euro.

Aufgrund dieses Textes ist man geneigt, dem 73-jährigen zuzurufen: „Was bist du doch für ein Arsch!“ Mitnichten! Ich möchte dies im Gegenteil dem anderen Teilnehmer zurufen. Und außerdem noch folgenden Zusatz: „Mein lieber Herr Mann! Du hast diese deine Frau geheiratet und diese offenbar dich. Ob sie dich liebte oder dir nur gehorchte, sei mal dahingestellt. Eins ist aber Fakt: Wenn du im Straßenverkehr dirigieren willst, dann hast du allenfalls Macht über deine Frau, denn sie liebt dich und vertraut dir! Wie um Himmels Willen kommst du auf die Idee, du könntest einem x-beliebigen Verkehrsteilnehmer deine Version von Vorfahrtsregelung aufdrängen?!“

Man weiß nicht, wie alt dieser Ehemann war, aber in diesem Fall war der 73jährige nicht der Buhmann!

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Über Bernd

Baujahr 1955, männlich, nicht mehr zu haben, Mechatroniker, Elektriker, Technikinformatiker und - natürlich - Taxifahrer
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