Ich muß heute mal alle Kollegen um Hilfe ersuchen, damit ich etwas dazulerne. Ursache dafür ist eine Kundin, die ich heute gegen Mittag beförderte.
Sie wollte ihren vor einigen Tagen in einem Dresdner Krankenhaus eingelieferten Mann besuchen und kann nicht mit der Straßenbahn fahren, weil sie fast blind ist. Aus diesem Grund hat sie auch Wertmarken für den Behindertenfahrdienst. Da sie auch Kurzfahrten mit dem Taxi erledigen muß, auf denen sie sonst ihr Mann mit dem eigenen Auto fuhr, konnte sie natürlich freiweg von den Nettigkeiten der Kollegen bei Kurzfahrten erzählen. Aber darum soll es hier nicht gehen. Schließlich haben manche die Eigenheiten ihres Berufs schon geschnallt und andere brauchen noch das eine oder andere Jahr.
Interessanter war ihre Bezahlweise: Die Fahrt kostete etwas mehr als 3 Marken. Sie wollte mir auf 10 €, also 4 Marken, aufrunden und gibt 2 Marken und 5 Euro! Auf meine Nachfrage über diese merkwürdige Bezahlweise meinte sie, das mache sie immer so, weil viele der Kollegen sagen, sie wollen nicht nur Marken, sondern auch Bargeld dabeihaben. Nun stehe ich also da und überlege: Man kann doch einfach 4 Marken nehmen, da diese sich ja mit dem Bargeld aus anderen Umsätzen verrechnen. Man kann deshalb sogar ausschließlich Marken nehmen und Wechselgeld bar geben. Ich komme einfach nicht hinter das Geheimnis. Bis jetzt bin ich als Begründung nur auf Dummheit oder Geldschneiderei gestoßen, aber das kann es doch nicht sein?!
Kann mich irgendjemand aufklären?
Hm ich hab jetzt ne viertel Stunde überlegt, und komme, ebenso wie du, nicht dahinter warum man nicht 4 Marken nehmen sollte… es ist wie du schon sagtest egal, selbst wenn mann nur Marken annimmt, da man die ja verrechnen kann… Oder haben deine Kollegen vielleicht am Tag vom *Fiktive Zahl* 20 Touren, 19 die mit den Wertmarken bezahlt werden? Fragen über Fragen….
LG
Das würde aber bedeuten, daß da irgendwo ein Nest ist. 🙂
Bei uns gibt es „Rote Karten“ vom Kreis für einen bestimmten Personenkreis, damit diese am öffentlichen Leben teilnemen können.
Der Nennwert beträgt 5,- bzw 10,- Euro.
Damit kann die Taxifahrt bezahlt werden und es kann auch Bargeld für nicht verbrauchten Betrag heraus gegeben werden.
Das ist kein Problem und wird von uns Fahrern wie Bargeld angesehen.
Meine Rede!