Manchmal entsteht bei häuslichen Tätigkeiten ein Berg wie auch immer gearteten Abfalls. Normalerweise nimmt man den ganzen Haufen und läßt ihn in den Mülleimer wandern. Was nun aber, wenn jemand den ganzen Müll vorher akribisch trennt und dann – gemeinsam im Eimer versenkt? Dann würde man wahrscheinlich in der Psyche des betreffenden nach der Ursache für dieses Verhalten suchen.
Adäquate Verhaltensweisen gibt es natürlich auch im Straßenverkehr: So fuhr ich z.B. heute den Taxistand Albertplatz an und ärgerte mich über ein dort parkendes Fahrzeug. Einer Eingebung folgend, schaute ich in dieses hinein und entdeckte – einen Parkschein! Na guck mal einer schau! Wie unaufmerksam und/oder doof muß man sein, um sich ins Halteverbot zu stellen und noch einen Parkschein zu ziehen?!
Zum besseren Verständnis werde ich doch gleich mal einen Auszug aus Wikipedia zum Thema einfügen:
Haltverbot durch Verkehrszeichen
Gemäß § 41 Abs. 1 StVO sind alle in Anlage 2 StVO „durch Vorschriftzeichen […] angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.“.
Verboten ist das Halten bis zu zehn Meter vor folgenden Verkehrszeichen, wenn sie dadurch verdeckt werden:
- einem Andreaskreuz (Zeichen 201),
- dem Zeichen Vorfahrt gewähren. (Zeichen 205),
- dem Zeichen Halt. Vorfahrt gewähren. (Stoppschild, Zeichen 206).
Des Weiteren gilt ein Haltverbot
- innerhalb eines Kreisverkehrs (Zeichen 215) auf der Fahrbahn,
- an Taxenständen (Zeichen 229), ausgenommen für betriebsbereite Taxen,
- auf sowie bis zu fünf Meter vor Fußgängerüberwegen (Zeichen 293),
- links einer durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie (Zeichen 295), wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist,
- auf einer mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn (Zeichen 297),
- innerhalb einer Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote.
Die rot hervorgehobene Passage ist bitte zu beachten. Alles in allem entspricht diese Verhaltensweise der Überschrift dieses Artikels.
Übrigens verließ die Fahrerin noch während meiner Anwesenheit den Taxistand. 😉
Passiert immer wieder…. viele „Falschparker“ wissen nicht, dass die Taxistände ein GPS-Fenster sind und sich die Taxen nur innerhalb dieses Fensters am Taxistand anmelden können. Robinson
Ja klar, aber GPS-Fenster hin oder her: Auch zu Zeiten, als es noch kein GPS gab, gab es schon dieselben Regeln. Soll ich mal „ostalgieren“?: Ich kann mich nicht erinnern, daß es sich zu DDR-Zeiten jemand getraut hätte, sich an den Taxiplatz zu stellen!
Hätte derjenige welche, der das gewagt hätte, seine Rennpappe anschliessend abseits des Taxistandes längs zwischen zwei Bodenhindernissen abgestellt vorgefunden? Dort hingebracht von den Taxifahrern nach dem Prinzip „vier Mann, vier Ecken“ und nur mit dem Gabelstapler wieder auszuparken?
Oder hätte er verschärften Ärger mit der Polizei bekommen?
Aber nein, aus dem Alter sind wir doch raus! Erstens kriege ich keinen mehr hoch, zumindest keinen Passat und zweitens macht man das doch heutzutage viel subtiler. Ich habe der netten Dame nämlich einen noch viel netteren Zettel angeheftet.
Sogor mit en Schmeili!