Am gestrigen Abend zu vorgerückter Stunde – meine Frau und ich waren gerade in der Küche bei geöffneter Balkontür – hörten wir von draußen einKrachen, welches eindeutig auf einen Sturz von irgendetwas oder irgendjemand hindeutete. Meine Frau rannte sofort auf den Balkon und rief mir dann zu: „Geh mal schnell runter, da ist ein Radfahrer gestürzt!“. Da ich nun aber jemand bin, der nicht automatisch auf seine Frau hört, peilte ich erst einmal die Lage: Richtig war natürlich, daß ein Radfahrer direkt vor unserem Tor gestürzt war, aber die äußere Erscheinungsform war etwas merkwürdig. Der Mann im wahrscheinlich mittleren Alter saß neben seinem Fahrrad und stöhnte, aber die Art und Weise des Stöhnens erinnerte mich stark an Menschen, die kurz davor stehen, sich noch mal das eine oder andere durch den Kopf gehen zu lassen. Nun habe ich ja meine Haltung zu Besoffenen schon öfter zum Besten gegeben, welche mich auch bewog, auf meinem Aussichtspunkt zu verbleiben und mir den weiteren Verlauf anzusehen.
Nachdem der Mann genug gestöhnt hatte, richtete er sich langsam auf und untersuchte sein Fahrrad. Die nächsten 3 Minuten widmete er sich dann dem (erfolgreichen) Wiederauflegen der Kette. Anschließend stieg er auf und radelte aus meinem Sichtbereich. Daß es nur Sekunden später wieder krachte, braucht wohl kaum erwähnt zu werden. Ich war so frei, ihm seine persönliche Freiheit zu lassen, indem er fahren und stürzen kann so lange und so oft er will. – Wie ich immer sage: Keiner säuft aus Versehen!
Der Abend hatte aber noch mehr in petto: Ein 15minütiges Feuerwerk um etwa 23:30 Uhr! Nachdem ich mir das 5 Minuten zähneknirschend angehört hatte, wählte ich die Nummer einer einschlägigen Einsatzstelle und brachte die Tatsache zu Ohren. Eigentlich kenne ich das ja so, daß das Abbrennen von Feuerwerkskörpern außer zu Silvester verboten ist. Leider mußte ich mich eines besseren belehren lassen: Man kann das immer tun, wenn man es anmeldet! Am Wochenende darf man das sogar bis 24 Uhr! Die Anmeldung macht man natürlich beim Ordnungsamt und deshalb hat die Polizei auch keinen Einblick in die Genehmigungen. Bis man dann soweit sei, daß man die Genehmigung geprüft habe, wäre der Spuk dann gewiß sowieso schon vorbei und deshalb habe es keinen Sinn auszurücken!
Es lebe unsere demokratische Freiheit!
Hallo,
natürlich hat jeder das Recht sich ggfs. auch totzusaufen. Hätte man aber nicht vielleicht das eine oder andere geparkte Auto noch vor weiteren Beschädigungen bewahren können, wenn man den Besoffki geholfen hätte, das Rad anzuketten und mit Taxi oder Bus nach Hause zu kommen?
Gruß Frank
Geparkte Autos waren keine in der Nähe und ansonsten werde ich doch wohl seine Freiheit nicht beschneiden, noch viel weniger dabei helfen, daß ihm die verbrecherischen Institutionen ÖPV oder Taxi sein Geld für den Kauf von Alkohol entziehen!
Ach komm, die hatten keinen Bock rauszufahren. Wie soll man das Verbot denn durchsetzen, wenns ohnehin niemals kontrolliert wird? Außerdem wird der Feuerwerkabrenner doch sicherlich eine schriftliche Genehmigung vom Ordnungsamt haben (Vielleicht sogar mitführen müssen), weshalb sogar ohne Akteneinsicht beim O Amt sofort geprüft werden kann.
Das ist es ja gerade, was ich kritisiere! Das ist heutzutage alles viel zu einfach! Vor 25 Jahren hätte man hierzulande mit einem ungenehmigten Feuerwerk ganz böse auf die Schnauze fallen können. Heute interessiert das keine Sau mehr.
Tja, Leute, da haben wir wieder mal den altbekannten Spruch: „In der DDR war nicht alles schlecht!“
Der Feuerwerker holt sich in der Regel die entsprechende Genehmigung ein, wenn er nämlich doch mal erwischt wird, ist er seine Scheine (und somit sein Gewerbe) los.
Das OA sagt zu Anträgen zwecks Feuerwerk meistens ja&amen.
Ich rege mich zwecks Feuerwerk einfach nicht auf, obwohl im Sommer in 3-400 Meter Luftlinie im Schnitt jede Woche eins abgebrannt wird.
Man stelle sich vor, jede zweite Familie beantragt 1mal im Jahr ein Feuerwerk und bekommt es auch! Das ist Krieg!